Musikvideos auf YouTube ansehen
So gut wie jeder Nutzer aus Deutschland, der den Musikchannel YouTube.de verwendet, kennt den folgenden Satz: “Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.”
Nur in Deutschland gibt es den Fall, dass die Verwertungsgesellschaft des Landes keine Einigkeit mit YouTube.com finden konnte. So gut wie in allen Nachbarländern und in den Vereinigte Staaten von Amerika sind sich diese nämlich schnell einig geworden und in den anderen Ländern kann man mühelos neue Musikvideos aus den Charts auf YouTube.com anschauen.
Rechte verletzt?
Laut der Gema verletzt YouTube.com die Rechte der Musiker, solange Musikvideos aus den Top 100 Charts auf YouTube.de angesehen werden, ohne Gebühren an die Verwertungsgesellschaft zu leisten. In der Bundesrepublik Deutschland wünscht die Gema 12 Cent für einen Videoaufruf, was für YouTube logischerweise viel zu hochpreisig ist, denn YouTube.com erwirtschaftet nie im Leben so viel Geld pro Aufruf. YouTube.com ist bereit für die Musikvideos aus den Charts Gebühren an die Gema zu leisten, aber die geforderten Summen sind so hoch, dass es sich für YouTube zu keiner Zeit lohnt. Währenddessen eskalieren die Verhandlungen unter dem Eigentümer von YouTube.de und der Verwertungsgesellschaft in eine öffentliche Auseinandersetzung.
Wer ist nun schuld?
Die Bosse der Musikbranche glauben zu wissen, wer schuld am Streit hat: die Gema. Die Chefs von “Sony Music” und Universal Music meldeten sich vor einiger Zeit zu Wort und behaupteten, dass die Gema nur aus eigenen Interessen agiert und dabei den Plattenfirmen und damit auch den Musikern große Einnahmemöglichkeiten entwischen. Der Streit kann dabei nur noch auf zwei Arten geklärt werden: Entweder wird die Verwertungsgesellschaft im Endeffekt nachgeben und ein Abkommen mit YouTube oder Google abmachen, den YouTube.com auch vollbringen kann, oder YouTube einigt sich mit der Musikindustrie, die durch die Gema repräsentiert wird. Man kann gewiss eher von dem zweiten Sachverhalt orakeln, weil die Verwertungsgesellschaft nicht gerade eine neuartige Gesellschaft ist, von der man viel erhoffen kann.
Dieses Foto: Klaus Eppele: Fotolia



